Das Internet spielt nicht nur im Büroalltag, sondern auch im Privatleben eine immer wichtiger werdende Rolle. Daher kann es auf der einen Seite für das Betriebsklima von Vorteil sein, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz zu gestatten. Andererseits ergeben sich dadurch höhere Risiken für Arbeitgeber. Auch eine Überwachung der Internetnutzung ist dann ohne Vereinbarung mit den Beschäftigten nicht mehr zulässig.
Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und der Verhältnismäßigkeit
Erlauben Arbeitgeber die Privatnutzung des dienstlichen Internetzugangs vollumfänglich, sind sie als Anbieter von Telekommunikationsdiensten gem. § 3 Nr. 6 TKG dazu verpflichtet, das Fernmeldegeheimnis aus § 88 TKG zu wahren. Inwieweit Arbeitnehmer den Internetzugang nutzen, dürfen Arbeitgeber nicht kontrollieren. Doch auch bei einem zuvor verhängten Verbot der privaten Internetnutzung können Arbeitgeber keine Kontrollen durchführen, wenn dazu kein Grund besteht, es keine milderen Maßnahmen gibt und Beschäftigte nicht hinreichend über die geplanten Überwachungsmaßnahmen informiert wurden.
Konkrete Festlegungen zur Internetnutzung
Daher empfiehlt es sich zum einen, die private Nutzung des dienstlichen Internetzugangs vollständig zu verbieten. Möchte man dies aus betriebsinternen Gründen nicht, sollte man konkrete Maßnahmen darüber treffen, inwieweit eine Überwachung und Protokollierung der Internetnutzung durch Arbeitgeber möglich ist. Beschäftigte sind nicht nur über den Umstand, sondern auch über die Art und das Ausmaß der Überwachung zu informieren. Dies kann mithilfe von Betriebsvereinbarungen oder interner Vereinbarungen bzw. über eine Richtlinie umgesetzt werden. Darin können auch bestimmte Zeiten festgelegt werden, in denen die Verwendung erlaubt ist. Auch wenn eine solche Vereinbarung besteht, dürfen Arbeitgeber nicht anlasslose und uneingeschränkte Kontrollen durchführen. Vielmehr müssen sie überprüfen, ob die Überwachung im Einzelfall verhältnismäßig ist. Andernfalls kann ein Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre vorliegen. Zusätzlich empfiehlt es sich Arbeitnehmer regelmäßig zu schulen.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Festlegungen zur Internetnutzung in Ihrem Unternehmen zu treffen und Mitarbeiterschulungen durchzuführen.