Das Europäische Parlament hat am 14. April 2016 die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Die Regelungen, die unmittelbar gegenüber Unternehmen gelten, treten Anfang 2018 in Kraft und ersetzen damit die seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie.
Durch die neue EU-DSGVO werden die datenschutzrechtlichen Regeln für private Unternehmen und öffentliche Stellen in Europa vereinheitlicht und umfassend reformiert. Ziel ist es dabei, einerseits ein gleichmäßiges Datenschutzniveau innerhalb der EU zu schaffen, anderseits den freien Verkehr personenbezogener Daten innerhalb des Binnenmarktes für Unternehmen zu ermöglichen.
Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist bis 2018 gilt die EU-DSVGO in allen Mitgliedsstaaten der EU einheitlich. Abweichende nationale Regelungen sind nur im Rahmen der Öffnungsklauseln (Art. 23 EU DS-GVO) möglich. Inwieweit der deutsche Gesetzgeber hiervon Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten. Die Maßnahmen des Gesetzgebers zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze an die neue EU-Datenschutzgrundverordnung sind bereits in vollem Gange. Die erforderlichen Gesetzesänderungen sollen möglichst noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Unternehmen sollten jetzt reagieren und die zweijährige Umsetzungsfrist nutzen, um ihren Umgang mit personenbezogenen Daten auf den neuesten Stand zu bringen. Ratsam ist außerdem, den Überblick über praxisrelevante Entwicklungen während der Übergangsfrist zu behalten. Aus diesem Grund werden wir ab sofort monatlich über die Auswirkungen der EU-DSGVO auf Unternehmen und Websitebetreiber mit einem speziellen Thema in unserem Blog berichten.
Gerne begleiten wir Sie und Ihr Unternehmen beratend und unterstützend auf dem Weg zur Umsetzung der nun erforderlichen Maßnahmen und Prozesse in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an.