Externer-Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter zu Ihrer Entlastung

 

Wenn mehr als neun Mitarbeiter oder Personen in Ihrem Unternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies hat sich auch mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) nicht geändert.

Wir sorgen als Ihr bestellter externer Datenschutzbeauftragter für die Einhaltung der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben – und deren Dokumentation. Die Vorgaben an den Datenschutz nehmen durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und die hohen, möglichen Bußgelder einen ganz anderen Stellenwert ein als bisher.

Mit unserer Hilfe können Sie intern eine Datenschutzorganisation nach Maßgabe der neuen EU-DSGVO aufbauen und damit das erhebliche Sanktionsrisiko deutlich vermindern. Wir erfüllen für Sie und gemeinsam mit Ihnen alle Compliance-Anforderungen und die zahlreichen Nachweis- und Rechenschaftspflichten.

.
Sie profitieren von

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Sie profitieren von

… jahrelanger Expertise im Datenschutz
… zertifiziertem Know-how
… individueller Beratung
… höchster Flexibilität im Sinne unserer Mandanten
… Focus auf der neuen EU-DSGVO
… kalkulierbare Kosten

Vorteile eines externen
Datenschutzbeauftragten

Viele Personen im Unternehmen können aufgrund bestehender Interessenkonflikte nicht die Position des Datenschutzbeauftragten wahrnehmen (z.B. Geschäftsführer, IT- Leiter). Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragte genießen wiederum erhöhten Kündigungsschutz. Wenn Sie uns als Ihr externer Datenschutzbeauftragter bestellen, schaffen Sie sich im Endeffekt freie Kapazitäten. Sie müssen Ihre Mitarbeiter nicht für diese anfallenden Aufgaben freistellen oder gegebenenfalls weiterbilden. Sie müssen das notwendige Know-how nicht intern aufbauen, sondern können durch uns sofort auf langjährige Erfahrung zugreifen. Ihr Auftrag ist individuell vereinbar und wird auf Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen angepasst.

Wählen Sie aus, was wir für Sie tun können (Auszug)

EU-Datenschutz-Grundverordnung
(EU-DSGVO)

Wir passen Ihre internen Prozesse und Dokumentationen den neuen Anforderungen der EU-DSGVO an und sorgen dafür, dass die neuen Informationspflichten für Ihr Unternehmen befriedigt werden.

Datenschutzorganisation

Der externe Datenschutzbeauftragte integriert sich intern in Ihre Abläufe und sorgt dafür, dass die notwenigen Sicherheitsmaßnahmen greifen und der persönliche Kontakt zu den Aufsichtsbehörden gewährleistet ist.

Datenverarbeitung im Auftrag

Wir prüfen Ihre externen Dienstleister als Auftragsverarbeiter und passen bestehende Auftragsdatenverarbeitungsverträge auf die Anforderungen der EU-DSGVO hin an, sodass mögliche Beanstandungen und Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden ausgeschlossen werden können.

Ständiger Ansprechpartner im Datenschutz

Als direkter Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden, Betroffene und Aufsichtsbehörden können wir Sie rechtssicher durch die Entwicklung und Umsetzung bestehender Prozesse und anstehender Projekte begleiten, wenn zum Beispiel die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein Rolle spielt.

EU-Datenschutz-
Grundverordnung
(EU-DSVGO)

Wir passen Ihre internen Prozesse und Dokumentationen den neuen Anforderungen der EU-DSGVO an und sorgen dafür, dass die neuen Informationspflichten für Ihr Unternehmen befriedigt werden.

Datenschutzorganisation

Der externe Datenschutzbeauftragte integriert sich intern in Ihre Abläufe und sorgt dafür, dass die notwenigen Sicherheitsmaßnahmen greifen und der persönliche Kontakt zu den Aufsichtsbehörden gewährleistet ist.

Datenverarbeitung im
Auftrag

Wir prüfen Ihre externen Dienstleister als Auftragsverarbeiter und passen bestehende Auftragsdatenverarbeitungsverträge auf die Anforderungen der EU-DSGVO hin an, sodass mögliche Beanstandungen und Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden ausgeschlossen werden können.

Ständiger Ansprechpartner im Datenschutz

Als direkter Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden, Betroffene und Aufsichtsbehörden können wir Sie rechtssicher durch die Entwicklung und Umsetzung bestehender Prozesse und anstehender Projekte begleiten, wenn zum Beispiel die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein Rolle spielt.

Datenübermittlung ins Ausland

Wenn Sie personenbezogene Daten ins Ausland übermitteln, bedarf dies in aller Regel im Vorfeld einer Prüfung und ggf. weiterer Maßnahmen. Wir helfen Ihnen schnell und erfahren weiter.

Technische und organisatorische
Maßnahmen

Um die nach der EU-DSGVO komplett neu geregelten und erstmals mit Bußgeld bewehrten technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, arbeiten wir in unserem bestehenden Netzwerk mit erfahrenen und speziell im Datenschutz ausgebildeten IT-Spezialisten zusammen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das nach der EU-DSGVO geforderte neue Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten hat erstmals eine historische Komponente. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Führung des Verzeichnisses für Ihr Unternehmen.

Schulung Ihrer Mitarbeiter

Damit auch Ihre Mitarbeiter die Anforderungen an den Datenschutz erfüllen, übernehmen wir für Sie die nach der EU-DSGVO erforderliche Kontrolle. Unser Know-how geben wir in unseren internen Schulungen und Workshops weiter. Art und Umfang richten sich ganz nach Ihren Anforderungen und dem bereits vorhandenen, internen Know-how. Unsere Schulungen erfüllen selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben.

Datenübermittlung ins
Ausland

Wenn Sie personenbezogene Daten ins Ausland übermitteln, bedarf dies in aller Regel im Vorfeld einer Prüfung und ggf. weiterer Maßnahmen. Wir helfen Ihnen schnell und erfahren weiter.

Technische und
organisatorische
Maßnahmen

Um die nach der EU-DSGVO komplett neu geregelten und erstmals mit Bußgeld bewehrten technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, arbeiten wir in unserem bestehenden Netzwerk mit erfahrenen und speziell im Datenschutz ausgebildeten IT-Spezialisten zusammen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das nach der EU-DSGVO geforderte neue Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten hat erstmals eine historische Komponente. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Führung des Verzeichnisses für Ihr Unternehmen.

Schulung Ihrer Mitarbeiter

Damit auch Ihre Mitarbeiter die Anforderungen an den Datenschutz erfüllen, übernehmen wir für Sie die nach der EU-DSGVO erforderliche Kontrolle. Unser Know-how geben wir in unseren internen Schulungen und Workshops weiter. Art und Umfang richten sich ganz nach Ihren Anforderungen und dem bereits vorhandenen, internen Know-how. Unsere Schulungen erfüllen selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben.

Transparenz in Ihrem Sinne

Sie haben bei uns jederzeit die Gewähr, dass Sie keine finanziellen Überraschungen erleben! Bevor wir für Sie tätig werden, erhalten Sie immer eine konkrete Einschätzung der anfallenden Kosten. UND: Wir geben Ihnen auch gerne in diesem Zusammenhang eine Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Sie können jederzeit unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen – wir sind für Sie da – ganz sicher!
Rufen Sie uns an unter 0711 2 195 196 1
Schreiben Sie uns an norbert.kuhn@kuhn-privacy.de oder nutzen Sie das Kontaktformular